Grundsteuer

„Neue Grundsteuer für Sachsen ist ausgewogen“

(Dresden, 3. Februar 2021) Heute hat der Sächsische Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Umsetzung der Grundsteuerreform im Freistaat beschlossen. Grund für diese Neuregelung auch in Sachsen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Demnach müssen die bisherigen und jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Die neue Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 im Freistaat gelten.

Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Das heute beschlossene Gesetz ist eine ausgewogene sächsische Lösung. Für uns als CDU ist dabei wichtig, das derzeitige Aufkommensniveau bei der Grundsteuer zu sichern und das kommunale Hebesatzrecht beizubehalten. Dafür machen wir von der bestehenden Länderöffnungsklausel Gebrauch, beachten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und passen die Regelungen den regionalen Besonderheiten in Sachsen an.“

Der CDU-Finanzpolitiker betont: „Hätten wir das Bundesgesetz 1:1 umgesetzt, wären beispielsweise Unternehmensgrundstücke deutlich stärker entlastet worden. Die Wohn- und Grundstückseigentümer hätten im Durchschnitt aber deutlich mehr zahlen müssen. Diese Verwerfungen werden mit dem sächsischen Gesetz jetzt klug austariert. Darüber hinaus glätten wir Ausschläge von hohen Belastungen und Entlastungen, die uns das Bundesgesetz gerade in Sachsen eingebracht hätte.“

„Aber zur Ehrlichkeit gehört auch, dass es Grundstückseigentümer in Sachsen geben wird, die mehr werden zahlen müssen als bisher. Das ist aber auch normal. Es muss sich in der Bewertung niederschlagen, ob die Villa, das Mietshaus oder das Gewerbegebiet in der Innenstadt, im Speckgürtel, im Erzgebirge oder in der Lausitz liegt“, so von Breitenbuch.