Demnach haben Arbeitnehmer ab kommenden Jahr drei Tage Anspruch u. a. für die berufliche Qualifizierung und Fortbildungen im Ehrenamt.
👉👉👉 Damit setzt der Freistaat ein klares Zeichen: Weiterbildung ja – aber mit Augenmaß und Verantwortung für Beschäftigte, Ehrenamt und vor allem die sächsischen Betriebe.
💬 Unser Wirtschaftspolitiker Kay Ritter: „Die Qualifizierungszeit ist ein Kompromiss! Als CDU-Fraktion haben wir dafür gesorgt, dass er praxistauglich ist und der Anspruch bewusst auf drei Tage begrenzt wurde. Denn es geht nicht um neue Freizeitansprüche, sondern um konkrete Weiterbildung und gesellschaftliches Engagement. Unser Fokus lag dabei klar darauf, die Qualifizierung zu fördern, ohne die sächsischen Unternehmen zu überfordern.“
🎧 Hört hier unseren Podcast zum Thema: https://bit.ly/3M62jmm