Dresden, 8. Mai 2025) Die Koalition von CDU und SPD legt jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien vor. Es zielt darauf ab, einen verlässlichen Gesetzesrahmen zu schaffen und wird jetzt ins Konsultationsverfahren eingebracht.
Dazu sagt der Sprecher für Infrastruktur und Landesentwicklung der CDU-Fraktion, Ingo Flemming: "Wir wollen den Ausbau erneuerbarer Energien nicht mit der Brechstange, sondern im guten Einvernehmen mit den Menschen vor Ort. Mit dem neuen Gesetz beseitigen wir auf der einen Seite die derzeit herrschende Unsicherheit bei der Planung von Windkraftanlagen und andererseits wird ein erreichbarer Rahmen für den Ausbau geschaffen."
"Wir unterstützen Landkreise und Kommunen dabei, ihre Ausbauziele besser zu erreichen. Zu diesem Zweck legen wir Planungsziele fest, die nicht mehr über die Bundesvorgaben hinausgehen. Wir verlieren dabei die Realitäten und Notwendigkeiten vor Ort nicht aus den Augen! Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die weitere Stärkung der Akzeptanz erneuerbarer Energien."
"Wir haben uns mit der SPD darauf verständigt, dass die Regionalen Planungsverbände in Sachsen bis zum Ende 2027 mindestens 1,3 Prozent ihrer Flächen und bis Ende 2032 insgesamt 2 Prozent ihrer Flächen für Windenergie ausweisen müssen. Die Landratsämter sollen weiterhin die Möglichkeit erhalten, Windenergievorhaben auch außerhalb regionalplanerischer Vorranggebiete zuzulassen, sofern die Gemeinden das wollen und dem ausdrücklich zustimmen."
Hintergrund:
Das Gesetz dient dem wirtschaftlichen Bedarf, unterstützt die vor Ort vorhandene Akzeptanz und ist ein wichtiges Instrument, um den im Ländervergleich bestehenden Ausbau- und Standortnachteil Sachsens bei der Windenergie auszugleichen. Die Überarbeitung des Ertragsbeteiligungsgesetzes zielt darauf ab, die lokale Akzeptanz zu erhöhen, indem nicht nur die betroffenen Gemeinden, sondern auch Einwohner direkt von der Nutzung der Wind- oder Solarenergieanlagen profitieren.
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