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Sächsische Corona-Regeln müssen kaum angepasst werden

Am 19.1.2021 berieten die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten neue Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Während es für viele Bundesländer zu Verschärfungen kommt ändert sich in Sachsen wenig. Hier gelten schon seit einigen Wochen bundesweit die strengsten Bestimmungen. In wenigen Tagen kommen die Landerchefs sowie die Kanzlerin erneut zusammen. Erstmals soll über seriöse Öffnungsstrategien beraten werden.

Lockdown

Statt wie bisher geplant am 7.2. soll der jetzige Lockdown bis zum 14.2. anhalten.

Schule

Der Unterricht in Präsenz für die Abschlussklassen bleibt, auch nach den vorgezogenen Ferien. Pegelt sich die Inzidenz bei um 50 ein, können ab 15.2. auch weitere Altersklassen in die Schulen.

Kitas, Horte, Notbetreuung
Diese Einrichtungen bleiben bis 14.2. geschlossen. Eine Notbetreuung wird durchgeführt. Die Liste der systemrelevanten Berufe wird weder gekürzt noch erweitert. Ziel ist, dass so wenig wie möglich die Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

15-km-Regel
Ausgangssperre ab 22 Uhr und 15-km-Radius gelten in Sachsen seit dem 14.12. und bleiben bestehen.

Nahverkehr

Das ÖPNV-Angebot soll mit dem Ziel, Kontakte zu reduzieren, eingeschränkt werden. In Sachsen gelten dazu bereits spezielle Fahrpläne.

Medizinische Masken

Beim Einkauf sowie im ÖPNV werden FFP2-Masken sowie OP-Masken zur Pflicht.

Homeoffice

Wo immer es geht muss in der Wirtschaft sowie in der Verwaltung Homeoffice ermöglicht werden.

Inkrafttreten

Das Sächsische Kabinett kommt am Dienstag, den 26.1. zur abschließenden Beratung zusammen, veröffentlicht die neue Verordnung am 27.1., damit diese am 28.1. inkrafttreten kann.