Asyl Quelle Cdu Lena Weber

Deutliches Zeichen nach innen und nach außen: Horst Seehofer treibt konsequentes staatliches Handeln voran

Integration in Deutschland und eine breite gesellschaftliche Akzeptanz dafür kann nur gelingen, wenn klar unterschieden wird zwischen Menschen, die tatsächlichen Schutz bedürfen und Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind. Das Bundeskabinett hat dazu das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Der Landtagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende Georg-Ludwig von Breitenbuch hofft auf rasche Zustimmung in Bundestag und Bundestag:

„Die Bundesregierung tut gut daran, in Sachen Abschiebung und Sozialleistungsmissbrauch ein klares Zeichen zu setzen. Es ist auf Dauer in der Gesellschaft nicht vermittelbar, wie sich zur Ausreise verpflichtete dauerhaft einer Abschiebung durch Ausbleiben der Mitwirkungspflicht entziehen, während tatsächlich Schutzbedürftigen Integrationsmaßnahmen vorenthalten werden müssen.

Das nun beschlossene Maßnahmenpaket ist auch als Zeichen an diejenigen zu verstehen, die mit Vorsatz die Hilfsbereitschaft Deutschlands ausnutzen. So soll die Ausreisehaft ausgebaut und Mitwirkungshaft eingeführt werden, doppelter Sozialleistungsbezug innerhalb der europäischen Union wird ausgeschlossen und die Schwelle der Abschiebung nach einer strafrechtlichen Verurteilung wird noch einmal merklich gesenkt.

Nur wenn Deutschland sicherstellt, dass vollziehbar Ausreisepflichtige unser Land verlassen, hat Deutschland die Ressourcen, diejenigen, die unseren Schutz wirklich benötigen, zu unterstützen.

Unser Unions-Innenminister hat vorgelegt. Jetzt schauen wir, wie sich vor allem die rot-grünen Bundesländer bei der Abstimmung im Bundesrat verhalten.“