Natur 06 Klein 3850

CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag an der Seite der Landwirte

Kritik an Gewässerabgabe nachvollziehbar: Abgaben führen zu einseitiger Belastung der Landwirte und Grundeigentümer

CDU-Fraktion greift Problematik auf und entlastet Kommunen bei Gewässerpflege und Hochwasserschutz im kommenden Haushalt

Der Kreisbauernverband Borna/Geithain versuchte, sich mit einer Petition gegen die Gewässerunterhaltungsabgabe des Zweckverbandes Parthenaue zu wehren. Je Grenzmeter Gewässer 2. Ordnung werden für Anlieger 1,16 EUR Abgaben fällig. Zu viel finden die Landwirte, haben sie doch z. T. hunderte oder gar tausende Meter Gewässer auf ihren Grundstücken. Die Abgabe belaste einzig den kleinen Kreis der Anlieger und Hinterlieger, während der Nutzen der Allgemeinheit zugute kommt. Der Petitionsausschuss lehnte nun die Petition ab. Für Georg-Ludwig von Breitenbuch, selbst Landwirt, ein Ärgernis:

„Gewässerpflege ist aktiver Hochwasserschutz. Es gehört zu den Pflichtaufgaben von Kommunen, das Gewässerbett zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses zu erhalten oder die Uferbereiche freizuhalten. In den Kommunen geriet diese Pflichtaufgabe aus dem Fokus, Finanzmittel wurden zunächst – nachvollziehbar – in Schulen, Kitas oder anderweitig wichtige Infrastruktur investiert. Das entbindet die Kommunen aber nicht von Pflicht zur Gewässerpflege. Es entsteht der Eindruck, der Staat bediene sich wahllos an seinen Bürgern. Auch wenn der Petitionsausschuss festgestellt hat, dass die Behörden richtig gearbeitet haben, steht für mich die Unangemessenheit des Umgangs des Verbandes mit den Grundeigentümern und Landwirten weiterhin im Raum.

CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag an der Seite der Landwirte

In den laufenden Haushaltsdiskussionen wurde das Gewässerunterhaltungsunterstützungsgesetz beschlossen, durch welches den unterhaltungspflichtigen Kommunen in den beiden kommenden Haushaltsjahren jährlich 10 Mio. € für die Gewässerunterhaltung zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Mitteln sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, die Unterhaltungsmaßnahmen anzuschieben. Dadurch sollen aus unserer Sicht auch die Gewässerunterhaltungsbeiträge, wie im Fall Parthenaue gesenkt, wenn nicht ganz abgeschafft werden.

Außerdem sieht die CDU-Fraktion den Zweckverband Parthenaue in der Pflicht Lösungen zu finden, die die Bürger und Unternehmen weniger stark belasten. So können z. B. landwirtschaftliche Anlieger mit ihrer Technik und ihrem Know How dazu beitragen, selbst die Gewässer zu pflegen. Das Ziel muss sein, die Gewässerabgabe auf ein Minimum zu reduzieren. Eine einseitige Belastung der An- und Hinterlieger ist nicht im Sinn der CDU.“