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Stellungnahme von Dr. Rolf Jähnichen, Staatsminister a. D., zur Ablehnung der Demokratieerklärung von Bon Courage e. V.

Bei der Diskussion um den Borna-Connewitzer Verein „Bon Courage“ und seine Freunde ging es um die sogenannte „Demokratieerklärung“, die der Staat bei der Ausreichung von Fördermitteln verlangt. Hier der Wortlaut:

Zitat

Der Verein und seine Unterstützer lehnen dieses ab, weil sie eine andere Gesellschaft und einen anderen Staat anstreben. Respekt für ihre mutige Ablehnung! Zu DDR-Zeiten hätte niemand gewagt, sich ungestraft als Staatsgegner / Staatsfeind zu profilieren. In unserer derzeitigen freiheitlich-demokratischen  Grundordnung kann man das ungestraft - d.h. solange es noch genügend Demokraten gibt. Man fragt sich allerdings, auf welcher Moral- und Rechtsgrundlage diese Leute den Kampf gegen Rechtsextremismus und Neonazis führen wollen, wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung so ablehnen.
Die Unterzeichnung der Demokratieerklärung (im Wortlaut: „Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen. Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem Sorge zu tragen, dass die zur Durchführung des geförderten Projektes als Partner Ausgewählten ebenfalls eine Erklärung gemäß Satz 1 abgeben.“) war Voraussetzung zur Auszahlung von Fördermitteln des Landes Sachsen für ein besonderes zivilgesellschaftliches Engagement.


Seite zuletzt aktualisiert am: 17.02.2012


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23.02.2012
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