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Presse 2011
Die vorgebliche Sorge der LINKEN um unsere Demokratie
Christoph Löffler, Kreisvorsitzender der Jungen Union
In einem „offenen Brief“ sorgt sich der Pressesprecher der LINKEN Westsachsen um den Zustand der Demokratie im Freistaat Sachsen. Realsatire, möchte man meinen, lässt es sich die LINKE doch nicht nehmen, zur Untermauerung ihrer Ausführungen auf die Demonstranten des Herbst 1989 Bezug zu nehmen. Wohl anlässlich der Aufhebung der Immunität des LINKE-Fraktionsvorsitzenden, André Hahn, durch den Sächsischen Landtag versucht die LINKE nun den Eindruck zu vermitteln, die Politik im Freistaat Sachsen sei von verfassungswidrigem Regierungshandeln geprägt, mit dem Ziel, die Opposition mundtot zu machen. Zitat: „Hier gilt: Wer nicht der Meinung der Machthaber ist, ist kriminell.“
Erstaunlich dabei ist, daß die LINKE ausgerechnet die Causa Hahn als Beispiel für ihre merkwürdige These ausgewählt hat. Zum Hintergrund: wegen der Ausschreitungen im Umfeld der Demonstrationen anlässlich des Jahrestages der Bombardierung Dresdens am 13. Februar 1945 laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen Hahn. Gegenstand der strafrechtlichen Untersuchung ist – kurz gesagt – der Vorwurf, zur Verhinderung oder Störung der genehmigten Demonstration von Rechtsextremen, Gewalttätigkeiten vorgenommen, angedroht oder grobe Störungen verursacht zu haben. Ein Vorwurf, der sich nicht allein gegen Hahn richtete. Da Hahn Mitglied des Sächsischen Landtages ist, untersteht er dem Schutz vor Strafverfolgung. Diese sog. Immunität soll verhindern, daß die Arbeitsfähigkeit des Parlaments durch die Verfolgung seiner Mitglieder beeinträchtigt wird. Will die Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren weiterführen, setzt dies daher die Aufhebung der Immunität voraus; die Entscheidung darüber obliegt allein dem Parlament selbst. Dabei entscheidet der Landtag jedoch nicht über Schuld oder Unschuld, sondern allein darüber, ob das Interesse des Landtages an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Abgeordneten gegenüber anderen öffentlichen Belangen, insbesondere gegenüber dem Interesse an einer gleichmäßigen und gerecht ausgeübten Strafrechtspflege, überwiegt. So regelt dies die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages.
Es geht also nicht darum, ob der Landtag (oder, um im Bild der LINKEN zu bleiben: die Schwarz-Gelbe Koalition) das tatsächliche Verhalten von Hahn für strafwürdig ansieht, sondern um die Frage, ob durch die Strafverfolgung die Mitarbeit Hahns im Parlament derart stark beeinträchtigt würde, daß es gerechtfertigt ist, ihn gegenüber allen übrigen Bürgern zu bevorzugen und die Ermittlungen zu unterbinden. Der Landtag ist offensichtlich zu dem Ergebnis gekommen, daß Hahn keine derart hohen Beeinträchtigungen drohen und hat die Immunität aufgehoben.
Das mag für Hahn nicht schön sein, entspricht aber einem normalen, rechtsstaatlichen Verfahren. Denn es ist gerade nicht Sache des Parlaments, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden. Dies obliegt einzig und allein den Gerichten. So wie für jeden Bürger unseres Landes gilt auch für Hahn die Unschuldsvermutung, muß auch seine Schuld von den Gerichten rechtskräftig festgestellt werden. Dies können weder Landtag, noch Staatsregierung vorwegnehmen (selbst wenn sie es wollten).
Wo liegt also das Problem für die LINKE? Wird ein Verfahren, das in den vergangenen Jahren schon bei anderen Abgeordneten (auch aus den Reihen der Union!) so angewendet wurde, dadurch unrechtsstaatlich, daß es sich gegen einen der ihrigen wendet? Diese Frage beantwortet der „offene Brief“ natürlich nicht. Stattdessen wird der Eindruck vermittelt, der Landtag selbst hätte über Schuld und Unschuld zu entscheiden gehabt und dies wider besseres Wissen zulasten Hahns getan. Tatsächlich wäre es rechtsstaatlich äußerst fragwürdig gewesen, wenn sich der Landtag darauf eingelassen und selbst eine verkappte Beweiswürdigung vorgenommen hätte.
Oder liegt das Problem der LINKEN tiefer? Können sie sich einfach nicht damit abfinden, daß der Zweck nicht die Mittel heiligt? Daß wir es in einem Rechtsstaat einfach nicht hinnehmen können, wenn eine genehmigte Demonstration an ihrer Durchführung gehindert wird, womöglich sogar gewaltsam? Daß es ein Rechtsstaat nicht hinnehmen kann, wenn sich eine Gruppe unter dem Mantel eines angeblich bestehenden „Rechts auf zivilen Ungehorsam“ anmaßt, das Recht auf Versammlungsfreiheit anderer gleichsam in organisierter Selbstjustiz zu unterlaufen?
Sollte dies das wahre Motiv der gespielten Empörung der LINKEN sein, zeigte sich darin nur, wie wenig die SED-Nachfolger 20 Jahre nach der Wiedervereinigung von Demokratie und Rechtsstaat verinnerlicht haben.
Selbstverständlich ist es schwer zu ertragen, wenn Rechtsextremisten in unseren Städten demonstrieren und das Gedenken an das Leid und die Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges für ihre Zwecke instrumentalisieren. Und selbstverständlich ist es schwer zu ertragen, wenn gerade diejenigen, denen unsere Demokratie ein Dorn im Auge ist, ganz selbstverständlich demokratische Grundrechte für die Verbreitung ihrer Ideologie in Anspruch nehmen. Doch auch das macht Demokratie und Meinungsfreiheit aus! Mag ein Anliegen im Einzelnen noch so falsch und verachtenswert sein, hat doch jeder das Recht, dafür öffentlich einzutreten.
Natürlich kann und soll man gegen Rechtsextremismus eintreten und auch Gesicht zeigen. Doch dies hat eine Grenze und diese Grenze ist dann überschritten, wenn das Recht auf friedliche Versammlung beeinträchtigt wird. Zu Demokratie gehört es auch, die Meinungen anderer hinzunehmen und deren Rechte zu achten. Wenn dies denjenigen, die für sich in Anspruch nehmen, Demokraten zu sein, nicht gelingt, wie steht es dann um unsere Demokratie?
Man stelle sich nur einmal vor, eine Gruppe Rechtsextremer würde sich dazu entschließen, den alljährlich im Muldental stattfindenden Gedenkmarsch für die Opfer der Todesmärsche zu „blockieren“. Und man stelle sich weiter vor, es gelänge ihnen tatsächlich, mit einer Sitzblockade den Gedenkmarsch zu unterbinden. Es ist anzunehmen, daß die Vertreter der LINKEN (völlig zu Recht) für sich in Anspruch nehmen würden, daß die Polizei diese Blockade auflöst und die Fortsetzung des Gedenkmarsches ermöglicht. Ebenso ist anzunehmen, daß es bei der LINKEN auch kein besonderes Verständnis dafür gäbe, wenn die Blockierer ein „Recht auf zivilen Widerstand“ gelten machen würden. Und das ist richtig! Die Versammlungsfreiheit ist zu wichtig, als daß sie unter dem Deckmantel „zivilen Ungehorsams“ ausgehöhlt werden darf – egal von wem!
Unsere Demokratie ist zu wertvoll, als daß wir das Vertrauen in ihr Funktionieren mit Halbwahrheiten, Behauptungen und nur vordergründig aufrichtigen Appellen untergraben dürfen. Deshalb sollte sich die LINKE fragen, ob sie die Politik in unserem Lande ernsthaft mitgestalten, oder unser politisches System nur einfach unterminieren will.
Eines jedenfalls ist sicher: wenn das Strafverfahren gegen Herrn Hahn mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet, wie die LINKE erkennbar annimmt, dann wird dies von der LINKEN genüsslich in Presse und Parlament ausgeschlachtet werden.
Das mag uns nicht gefallen. Aber wir werden es akzeptieren, was auch sonst? Schließlich sind wir Demokraten.
